Finanzierungsanlässe

Grundsätzlich kommt Beteiligungskapital für alle Finanzierungsanlässe in Frage, bei denen keine bzw. zu wenig „beleihbaren Vermögensgegenstände“ als Sicherheiten entstehen. Denn genau hier unterscheidet sich die Beteiligungsfinanzierung von der zu besichernden Fremdkapitalfinanzierung.

In erster Linie ist hier das Unternehmenswachstum zu nennen. Beispielsweise hervorgerufen durch Gewinnung neuer Märkte und Kunden, durch Entwicklung und Vertrieb neuer Produkte oder Aufbau neuer Kapazitäten und deren Vorfinanzierung.

Zunehmend wird bei dem Verkauf/Erwerb von Unternehmensanteilen, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge auf Beteiligungskapital gesetzt. Die RBB ist Ihr geeigneter Partner die sog. Erwerbergesellschaft mit zusätzlichem Eigenkapital auszustatten.

Das Ausscheiden von Gesellschaftern ist ein ähnlich gelagerter Finanzierungs- bzw. Beteiligungsanlass bei dem das Kapital der RBB sinnvoll zum Einsatz kommen kann.

Unter dem Motto „Es muss nicht immer Kontokorrent sein“ übernimmt die RBB die Umstrukturierung des Working-Capital-Bedarfes bspw. zur Finanzierung von Wachstum.

 

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